(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des webbasierten Dienstes „Tippstopp“ (nachfolgend „Dienst“), betrieben von der Lux Selected GmbH, Taunusstraße 14, 65183 Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 36491, vertreten durch den Geschäftsführer Joshua Lux (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Nutzer versichert bei der Registrierung ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Stellt sich heraus, dass der Nutzer entgegen seiner Versicherung als Verbraucher gehandelt hat, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bleiben in diesem Fall unberührt.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Dienst ermöglicht das Hochladen von PDF-Dokumenten (Angebote und Rechnungen von Lieferanten), die automatisierte Extraktion von Einzelpositionen mittels KI-Technologie sowie die Übertragung der extrahierten Daten als Angebots- oder Rechnungsentwurf an die sevDesk-Buchhaltungssoftware.
(2) Der Dienst ist ein unabhängiges Drittanbieter-Tool. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zur sevDesk GmbH. Zur Nutzung ist ein eigener sevDesk-Account mit API-Zugang erforderlich, den der Nutzer auf eigene Kosten und eigenes Risiko unterhält. In den Tarifen Professional und Business ist zusätzlich ein eigener, kostenpflichtiger API-Zugang bei Anthropic, PBC erforderlich, den der Nutzer auf eigene Kosten unterhält und dessen Zugangsdaten er im Nutzerkonto hinterlegt; die dort anfallenden Nutzungsentgelte sind nicht in der Vergütung nach § 4 enthalten. In den Tarifen Trial und Starter erfolgt die Verarbeitung über einen vom Anbieter bereitgestellten Zugang im Rahmen der Kontingente nach Absatz 5.
(3) Gegenstand der Leistung ist die Erzeugung eines maschinellen Extraktionsvorschlags zur Prüfung durch den Nutzer, nicht die Herstellung eines inhaltlich richtigen oder vollständigen Angebots-, Rechnungs- oder Buchungsdatensatzes. Die Ergebnisse KI-gestützter Verfahren sind ihrer Natur nach probabilistisch; ein bestimmter Erkennungsgrad wird weder geschuldet noch zugesichert. Die Prüfung, Freigabe und Übertragung an sevDesk erfolgt ausschließlich durch den Nutzer. Die inhaltliche Verantwortung für die erzeugten Angebote, Rechnungen und Buchungen sowie für deren steuer- und handelsrechtliche Richtigkeit trägt allein der Nutzer.
(4) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder entfallen lassen, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Leistungsumfang in seinem Kern erhalten bleibt. Änderungen, die eine für den Nutzer nicht nur unerhebliche Einschränkung des Leistungsumfangs bedeuten, teilt der Anbieter mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. In diesem Fall kann der Nutzer den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Sicherheitsbedingte Änderungen sowie Änderungen, die der Anbieter aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben oder aufgrund von Änderungen eingesetzter Drittanbieter-Schnittstellen vornehmen muss, kann er ohne Einhaltung dieser Frist umsetzen.
(5) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die Tarife unterscheiden sich insbesondere in der Zahl der je Kalendermonat verarbeitbaren PDF-Dokumente. Die jeweils geltenden Kontingente ergeben sich aus der Tarifübersicht auf der Website und werden im Nutzerkonto angezeigt. Ist das Kontingent eines Kalendermonats ausgeschöpft, ist die weitere Verarbeitung bis zum Beginn des Folgemonats oder bis zu einem Tarifwechsel gesperrt. Nicht genutzte Kontingente verfallen mit Ablauf des Kalendermonats und werden nicht erstattet. Für die Testphase gilt abweichend § 3 Abs. 3.
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.
(2) Nach der Registrierung erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Bestätigungslink (Double-Opt-In). Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer zustande; mit der Bestätigung wird das Konto freigeschaltet. Der Bestätigung steht es gleich, wenn der Nutzer über einen an dieselbe Adresse versandten Link ein neues Passwort vergibt und dabei diese AGB sowie seine Unternehmereigenschaft nach § 1 Abs. 2 erneut bestätigt. Wird die E-Mail-Adresse nicht innerhalb von 30 Tagen bestätigt, werden die Registrierungsdaten gelöscht.
(3) Jeder Nutzer erhält nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse eine kostenlose Testphase von 14 Tagen, die die Verarbeitung von bis zu fünf PDF-Dokumenten umfasst. Darüber hinausgehende Verarbeitungen sind erst nach Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements möglich. Die Testphase erfordert kein Zahlungsmittel und geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf der Testphase oder nach Ausschöpfung des Testkontingents ist die weitere Nutzung der kostenpflichtigen Funktionen nur mit einem Abonnement möglich.
(4) Je Nutzer bzw. Unternehmen ist nur eine Testphase zulässig. Der Anbieter darf Mehrfachregistrierungen zur wiederholten Inanspruchnahme der Testphase sperren.
(5) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, indem der Nutzer im Nutzerkonto einen Tarif auswählt und den Bestellvorgang über den Zahlungsdienstleister kostenpflichtig abschließt. Maßgeblich sind die im Bestellvorgang angezeigten Preise und Leistungsmerkmale. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird sofort wirksam und anteilig abgerechnet; ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB).
(1) Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Website in der bei Abschluss des jeweiligen Abonnements geltenden Fassung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland). Es stehen SEPA-Lastschrift und Kreditkarte zur Verfügung. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe.
(3) Rechnungen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt. Der Anbieter stellt Rechnungen an im Inland ansässige Unternehmer als E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der Richtlinie 2014/55/EU bzw. EN 16931 aus, sobald und soweit er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. Bis dahin und in allen übrigen Fällen erfolgt die Bereitstellung als elektronisches Dokument, insbesondere als PDF; der Nutzer erklärt sich hiermit einverstanden.
(4) Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt hiervon unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(5) Der Anbieter darf die Preise frühestens zwölf Monate nach Abschluss des Abonnements und danach höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Eine Anpassung ist nur zum Ausgleich gestiegener Kosten der Leistungserbringung zulässig, insbesondere gestiegener Entgelte für Hosting- und KI-Dienstleistungen sowie gestiegener Personal- und Lizenzkosten; Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen. Die Erhöhung darf 10 % des zuletzt geltenden Preises je Zwölfmonatszeitraum nicht überschreiten. Die Ankündigung erfolgt spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Der Nutzer kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Darüber hinausgehende Preisanpassungen bedürfen der Zustimmung des Nutzers.
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kostenpflichtige Abonnements werden monatlich abgerechnet und verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Abrechnungsmonat, solange sie nicht gekündigt werden.
(2) Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich; bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet. Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleibt der Zugang bestehen.
(3) Die Kündigung erfolgt über die Abonnementverwaltung im Nutzerkonto (bereitgestellt über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters Stripe) oder formlos in Textform, etwa per E-Mail an hello@selectedbyjoshualux.de.
(4) Der Anbieter kann einen kostenfreien Zugang (Testphase oder Konto ohne aktives Abonnement) mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen § 6 oder § 6a vor.
(6) Endet ein Abonnement, bleibt das Nutzerkonto bestehen; die kostenpflichtigen Funktionen sind dann gesperrt. Die Exportfunktion im Nutzerkonto bleibt weiterhin verfügbar, bis der Nutzer sein Konto löscht. Löscht der Nutzer sein Konto, werden seine Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrages gelöscht. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten vor der Löschung zu exportieren.
(7) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen § 6 oder § 6a besteht, insbesondere auf eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung, oder wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes für andere Nutzer erforderlich ist. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer unverzüglich in Textform über die Sperrung und deren Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Zahlungspflicht entfällt für die Dauer einer berechtigten Sperrung nicht; war die Sperrung unberechtigt, wird die Vergütung anteilig erstattet.
Der Nutzer verpflichtet sich:
Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich der angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten oder auf einer Überschreitung der nach § 6a eingeräumten Nutzungsrechte beruhen, soweit den Anbieter kein Mitverschulden trifft; § 254 BGB bleibt unberührt. Der Anbieter wird den Nutzer über die Geltendmachung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform unterrichten, ihm die Führung der Rechtsverteidigung ermöglichen und Ansprüche nicht ohne vorherige Zustimmung des Nutzers anerkennen oder vergleichsweise regeln; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst über einen Webbrowser im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung der Software in Quell- oder Objektcode besteht nicht.
(2) Dem Nutzer ist es untersagt, den Dienst Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, ihn zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist, oder Schutzrechtsvermerke zu entfernen. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Sämtliche Rechte an dem Dienst, seiner Software und seiner Gestaltung verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
(4) Der Nutzer räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit befristete Recht ein, die von ihm hochgeladenen Inhalte und die von ihm erstellten Lernmuster zu speichern, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist. Die Rechte an den Inhalten und Lernmustern verbleiben im Übrigen beim Nutzer. Eine Auswertung der Inhalte oder Lernmuster für eigene Zwecke des Anbieters, insbesondere zum Training von KI-Modellen oder mandantenübergreifend, findet nicht statt.
(1) Der Anbieter überlässt den Dienst in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand und erhält ihn während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Maßgeblich für die Vertragsgemäßheit ist die Leistungsbeschreibung in § 2 einschließlich der dortigen Absätze 3 bis 5.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach § 8 bleibt unberührt.
(3) Der Nutzer zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung an und wirkt bei der Eingrenzung in zumutbarem Umfang mit.
(4) Das Recht des Nutzers zur Minderung ist ausgeschlossen; an seine Stelle tritt der Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Vergütung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter schuldet nach § 2 Abs. 3 keinen bestimmten Extraktionserfolg. Eine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Nutzer die ihm nach § 2 Abs. 3 und § 6 obliegende Prüfung der extrahierten Daten vor der Freigabe unterlässt oder nicht ordnungsgemäß durchführt, ist ausgeschlossen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Für Störungen oder Nichtverfügbarkeit der sevDesk-API, der Anthropic-API oder anderer von Dritten betriebener Dienste haftet der Anbieter nur, soweit er diese zu vertreten hat.
(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer der Bedeutung der Daten angemessenen, regelmäßigen Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1. Der Nutzer ist gehalten, die im Nutzerkonto bereitstehende Exportfunktion in angemessenen Abständen zu nutzen.
(6) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache der vom Nutzer in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung, mindestens jedoch auf 1.000 EUR und höchstens auf 10.000 EUR je Schadensfall. Die Absätze 1 und 2 Satz 1 bleiben unberührt.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des eingesetzten Hosting-Dienstleisters. Als verfügbar gilt der Dienst, wenn Anmeldung und Dokumentenverarbeitung nutzbar sind. Nicht in die Berechnung einbezogen werden angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt und mit mindestens 24 Stunden Vorlauf angekündigt werden, Zeiten höherer Gewalt, Störungen aufgrund einer Pflichtverletzung des Nutzers sowie Ausfälle der sevDesk- oder Anthropic-Schnittstelle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(2) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Bei höherer Gewalt sowie bei Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, ist er für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit. Die Haftungsregelung in § 8 bleibt unberührt.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers durch den Anbieter erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (insbesondere Inhalte hochgeladener Dokumente, daraus erzeugte Lernmuster und an sevDesk übertragene Daten), gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser wird mit Vertragsschluss einbezogen und geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Behebung einer Regelungslücke oder deshalb erforderlich ist, weil eine Anpassung durch eine Änderung technischer Rahmenbedingungen oder der Leistungen eingesetzter Drittanbieter (insbesondere der sevDesk- oder Anthropic-Schnittstelle) veranlasst ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird hiervon nicht berührt; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 5.
(2) Die Änderung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Nutzer, endet der Vertrag mit Ablauf des Abrechnungszeitraums, in dem die Änderung wirksam werden soll, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort. Auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolge des Widerspruchs wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Änderungen der Hauptleistungspflichten sowie Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung berühren, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wiesbaden, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang und sind auch formlos wirksam (§ 305b BGB). Die Regelung in § 11 bleibt unberührt.
(4) Der Nutzer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt. Die Aufrechnung steht dem Nutzer nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge auf einen Erwerber des Geschäftsbetriebs zu übertragen. Der Nutzer kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
(6) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, sind ihre Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Epidemien, Cyberangriffe auf die Infrastruktur Dritter sowie hoheitliche Maßnahmen. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026